Allersberg
Baufreiheit für den Bereich zwischen Polsdorfer und Eulenhofer Straße

Allersberger Bauausschuss spricht sich nach langer Debatte für die teilweise Aufhebung des Bebauungsplans "Südlich des Wachtgrabens" aus

15.12.2017 | Stand 02.12.2020, 17:04 Uhr

Allersberg (rm) Ein Teilbereich des Bebauungsplanes "Südlich des Wachtgrabens" soll aufgehoben werden. Damit will der Bauausschuss des Allersberger Marktgemeinderates den Weg ebnen für ein Bauvorhaben, das sonst nicht verwirklicht werden könnte. Mit vier gegen zwei Stimmen segneten die Ausschussmitglieder die Aufhebung ab. Entscheiden muss nun der Marktgemeinderat im neuen Jahr.

Einig war man sich nicht, ob dies der richtige Weg ist. Andererseits wollte man dem Bauvorhaben entgegenkommen. Gewünscht wird von den Antragstellern eine zweigeschossige Bebauung mit einem sehr flachen Dach. Dies wäre bei den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht umsetzbar. Die Aufhebung betrifft allerdings nur den kleinen Teilbereich des Bebauungsplanes zwischen der Polsdorfer Straße und der Eulenhofer Straße. Für den Hauptbereich in der Ahorn-, Birken- und Ulmenstraße soll es beim Bebauungsplan und seinen Festsetzungen bleiben.

Die Vorgeschichte für diese Überlegungen zeigte Benjamin Haußner vom gemeindlichen Bau- und Umweltamt kurz auf. Bereits im November lag dem Bauausschuss eine Bauvoranfrage für ein Vorhaben vor, das aber selbst mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht möglich gewesen wäre, weil dafür die gesetzlichen Voraussetzungen fehlten. Und es gäbe, so Haußner, im Bereich des Bebauungsplanes auch noch weitere Anfragen für eine Aufstockung von Gebäuden in Gebieten, für die lediglich eine erdgeschossige Bebauung beziehungsweise keine zwei Vollgeschosse vorgesehen sind.

Als mögliche Lösungen zeigte Haußner die Änderung des Bebauungsplans, die vollständige Aufhebung oder eine Teilaufhebung vor. Oder man sollte es dabei belassen, wie es derzeit festgelegt ist. Bei einer eventuellen Änderung, so die Überlegungen von Haußner, sollte auf alle Fälle der Gewässerschutz des angrenzenden Wachtgrabens sichergestellt werden und damit auch ein Hochwasserschutz.

Bei einer Änderung des Bebauungsplans könnte man auch die Baugrenzen neu organisieren - oder auch belassen mit der Folge, dass dann Befreiungen erforderlich wären. Bei einer vollständigen Aufhebung des Bebauungsplanes wäre die Folge, dass Vorhaben nach dem Baugesetzbuch zu beurteilen wären, also nach der vorhandenen Umgebung. Dies bringe einen höheren Abstimmungsaufwand mit sich. Vor allem der Abstand von Gebäuden zum Gewässer könne bei einer Aufhebung nicht mehr sichergestellt werden, weil es dafür ansonsten keine Rechtsgrundlage mehr gäbe. Zu bedenken gab Haußner auch, dass bei einer Beibehaltung des Bebauungsplanes mit seinen Festsetzungen eine ansonsten gewünschte Nachverdichtung nicht erfolgen könne. Haußner schlug deshalb die Aufhebung des Bebauungsplanes vor.

Doch die Verwaltung der Marktgemeinde war sich hier nicht recht einig. Jeder Weg habe seine Vorteile und auch Nachteile, sagte Bürgermeister Daniel Horndasch, der auch die Diskussion innerhalb der Verwaltung aufzeigte. Es sei auch ein Paradebeispiel für das Verfahren mit anderen Bebauungsplänen, womit man sich in der Verwaltung auseinandersetzen will. Es sei jedoch ein enormer Aufwand, jeden älteren Bebauungsplan nach dem Für und Wider abzuklopfen und vor allem auch die möglichen Folgen zu bedenken.

Es seien vor allem Bereiche, die zum Großteil bereits bebaut seien, gab der Geschäftsleitende Beamte des Marktes, Michael Langner, zu bedenken. Er berichtete auch davon, dass das Landratsamt einer gänzlichen Aufhebung von Bebauungsplänen kritisch gegenüberstehe. Und eigentlich bräuchte man auch mehr Zeit, um die Folgen einer Aufhebung möglichst umfassend zu überlegen, gab Bürgermeister Horndasch seine Überlegungen preis.

Auch bei den Ausschussmitgliedern gab es unterschiedliche Auffassungen. Norbert Schöll (CSU) sah eine Aufhebung von Bebauungsplänen als den falschen Weg, weil damit nur noch die allgemeinen baugesetzlichen Vorgaben verlangt werden könnten und die teilweise regionalen Einflüsse nicht mehr berücksichtigt werden könnten. Die Bedenken des Landratsamtes sah er deshalb als gerechtfertigt an.

Walter Penkert (Allersberger Bürgerforum) sah es als eine Möglichkeit, die Fläche eventuell in den weiter außerhalb aufzustellenden Bebauungsplan einzubeziehen und dann die Festsetzungen weiter zu fassen. Aber dort müsse eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden, führte der Bürgermeister als Gegenargument an, beide Flächen eventuell zu verbinden.

Auch Willi Harrer (Freie Wähler) war es wichtig, die Abstände zum Wachtgraben zu garantieren. Aber im weiter westlich liegenden Teil könnte man mehr erlauben. Eduard Riehl (SPD) sah dafür vor allem im Marktgemeinderat noch einigen Beratungsbedarf, weil der Weg der Aufhebung dort noch nicht erörtert wurde.

Weil es auch die Möglichkeit von Befreiungen gebe, sprach sich auch Siegfried Mücke (CSU) gegen eine vollständige Aufhebung des Bebauungsplanes aus. Und er gab zu bedenken, dass man auch im Innenbereich Bebauungspläne aufgestellt habe, wie etwa für den Neubau des Edeka-Marktes an der Neumarkter Straße, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu garantieren. Und für Mücke war eine Aufhebung auch nicht gerecht gegenüber solchen Bauherren, von denen die Festsetzungen der Bebauungspläne eingehalten wurden.

Aus der Diskussion fasste Horndasch zusammen, dass sich lediglich eine Teilaufhebung abzeichne, wofür sich auch vier Markträte erwärmen konnten. Diese Teilaufhebung soll nun von der Verwaltung vorbereitet werden, wobei Norbert Schöll noch auf die Feststellung drängte, dass damit nur einem konkreten Bauwunsch der Weg geebnet werden solle.