Pfaffenhofen
36-Jährige bedrohte Mitarbeiter des Pfaffenhofener Landratsamts

Für ihren Wutausbruch muss sich die Frau nun vor dem Amtsgericht verantworten

01.08.2019 | Stand 02.12.2020, 13:22 Uhr
Schwer bewaffnete SEK-Beamte waren bei der Geiselnahme im November 2017 in Pfaffenhofen im Einsatz. −Foto: Straßer/Archiv

Pfaffenhofen (cpl) "Das Jugendamt sollte man in die Luft sprengen, der Geiselnehmer hat alles richtig gemacht", mit diesen Sätzen brüllte eine 36-jährige Frau Mitarbeiter des Jugendamts im April dieses Jahres an.

Für ihren Wutausbruch im Eingang des Landratsamts Pfaffenhofen musste sie sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht verantworten.

Die Krux: Bei der Frau handelt es sich um die Ex-Partnerin des Geiselnehmers, der im November 2017 eine Mitarbeiterin des Jugendamts mit einem Messer in seine Gewalt gebracht hatte. Fünfeinhalb Stunden spielte sich das Drama im Jugendamtdamals ab, zum Schluss konnten Beamte des Spezialeinsatzkommandos (SEK) den Täter überwältigen. Die Mitarbeiterin des Jugendamts erlitt leichte Schnittwunden, der Täter wurde in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht. Bei dem Vorfall ging es um das Sorgerecht für seine Tochter. Das Kind war in eine Pflegefamilie gegeben worden, weil die Mutter unter psychischen Erkrankungen leidet.

Knapp zwei Jahre später steht die heute 36-jährige Mutter selbst vor Gericht, weil sie die Mitarbeiter des Jugendamts bedrohte. "Ich war damals so durch den Wind, weil mein Kind schon so lange weg ist", erklärt die Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung und entschuldigt sich. "Von mir geht keine Gefahr aus", beteuert sie.

Sie habe eine schizoaffektive Störung und Depressionen und im Frühjahr aufgehört, ihre Medikamente zu nehmen. Mit den Mitarbeitern des Jugendamts habe die Angeklagte eigentlich nur klären wollen, wie es mit ihrem Kind weitergehen soll.

"Ich hatte das Gefühl, dass ich keine Chance mehr habe, dem Gerichtsurteil um das Sorgerecht entgegenzuwirken", sagt sie, deshalb seien ihr die Sicherungen durchgebrannt. "Dass sie mit so einer Aktion ihre Chancen nicht gerade erhöhen, war ihnen nicht bewusst? ", fragte Richterin Nicola Schwend die Angeklagte. Die sagt, sie habe nicht realisiert, was sie damit anrichtet, sich aber inzwischen bei den Mitarbeitern im Landratsamt entschuldigt. Im Mai sei sie außerdem in einer Klinik gewesen und nehme nun wieder ihre Medikamente.

Staatsanwältin Verena März hakt noch einmal ein: "Ich kann das trotzdem nicht ganz nachvollziehen. " Es müsse der Angeklagten doch klar gewesen sein, welche Wirkung ihre Drohung auf die Mitarbeiter des Jugendamts habe, die die Geiselnahme 2017 miterleben mussten.

Die Angeklagte hatte Einspruch gegen den gegen sie ergangenen Strafbefehl eingelegt - eine Reaktion, die für Staatsanwaltschaft und Richterin ebenfalls unverständlich ist, schließlich räume sie die Tat doch in vollem Umfang ein. Die 36-Jährige erklärt, es gehe ihr um die verhängte Geldstrafe, die könne sie so nicht berappen. Ihr waren 90 Tagessätze zu je 15 Euro auferlegt worden. Den Betrag könne sie auch in Raten bezahlen, aber "darum werden sie nicht rumkommen", sagt Richterin Schwend. Sie rate der Angeklagten also dringend dazu, den Einspruch zurückzuziehen.

Die Frau willigte letztlich ein und so bleibt es bei der Geldstrafe. Richterin Schwend entließ damit die vier Mitarbeiter des Landratsamts, denen so wenigstens eine Zeugenaussage erspart blieb. An die Angeklagte richtet Schwend mahnende Worte. "Dann hoffen wir, dass das so nie wieder vorkommt und Sie ihre Medikamente sorgfältig einnehmen", sagte die Richterin. "Dass Sie ihr Kind weiterhin sehen dürfen, sollte doch ein Anreiz sein. " Ihre Tochter darf die Angeklagte nach aktuellem Stand alle zwei Wochen sehen.