Ingolstadt
Entscheidung für die harte Tour

Bürgermeister Sepp Mißlbeck schlägt im Steuerstrafverfahren Verständigungsvorschlag des Gerichts aus

06.08.2019 | Stand 23.09.2023, 8:05 Uhr
Ernste Angelegenheit: Bürgermeister Sepp Mißlbeck mit seinem bisherigen Verteidiger Jörg Gragert (l.) vor der Verhandlung am Landgericht. Gragert will das Mandat jetzt niederlegen. −Foto: Hammer

Ingolstadt (DK) Im Steuerstrafverfahren Sepp Mißlbeck steht im Herbst eine umfangreiche Beweisaufnahme an. Ingolstadts 3. Bürgermeister hat am Dienstag in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht einen Verständigungsvorschlag der Strafkammer vom Tisch gewischt - mit der Konsequenz, dass sein bisheriger Verteidiger Jörg Gragert das Mandat niederlegen will.

Mit einem neuen Anwalt, vermutlich von einer Münchner Großkanzlei, will Mißlbeck, der in erster Instanz - eben noch nicht rechtskräftig - zu einer Geldstrafe von 18000 Euro verurteilt worden ist (DK berichtete), offenbar einen Freispruch erreichen. Die Kammer hat ihm hierfür aber nach Aktenlage und bisheriger Einschätzung des Gerichts keine Hoffnung machen können.

Wie nach der Verhandlung vor dem Schöffengericht im März bereits ausführlich dargelegt, geht es in dem Verfahren um eine nach Lesart der Finanzbehörden persönliche Steuerschuld Mißlbecks aus dem Veranlagungsjahr 2009. Die Sache hat nichts mit seiner kommunalpolitischen Arbeit und seinem Amt als Bürgermeister zu tun, sondern fußt auf seinerzeit nicht deklarierten hohen Einnahmen aus einer Kapitalversicherung, die Mißlbecks frühere Firma MT Technologies für den damaligen Seniorchef abgeschlossen hatte.

Das Finanzamt Augsburg hatte eine Steuerhinterziehung in Höhe von knapp 170000 Euro erkannt und angezeigt, die zuständige Staatsanwaltschaft München II später Anklage erhoben. Auch wenn die angezeigte Summe (mit Verzugszinsen rund 200000 Euro) von Mißlbeck seinerzeit sehr zügig nachgezahlt worden war, will ihn die Anklagebehörde ohne ein umfängliches Geständnis nach wie vor wegen eines besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung zu einer Gefängnisstrafe (wohl mit Bewährung) und womöglich auch zu einer Geldstrafe verurteilt sehen.

Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb gegen das Urteil des Ingolstädter Amtsgerichts eine auf das Strafmaß beschränkte Berufung eingelegt. Mißlbecks Berufung zielt auf einen vollen Widerruf des ersten Urteils, also auf einen Freispruch, ab.

Die Landgerichtskammer hat das Verfahren nach der Entscheidung des Angeklagten für eine umfangreiche Beweisaufnahme ausgesetzt. Es wird voraussichtlich erst im November wieder aufgenommen - dann mit einer ausführlichen Zeugenvernehmung, zu der auch Mißlbecks Sohn, der zur fraglichen Zeit im Unternehmen Verantwortung trug, geladen werden soll.

Bernd Heimerl