Ingolstadt
Doch kein Freizeitpark auf dem Festplatz

Regierung rät von Plänen der Veranstaltungs GmbH wegen Infektionsrisiken ab

05.08.2020 | Stand 02.12.2020, 10:49 Uhr
Aus der Traum: Achterbahnfahrten in einem Freizeitpark auf Zeit wird es in diesem Jahr auf dem Volksfestplatz nicht geben. −Foto: Hauser (Archiv)

Ingolstadt - Der temporäre Freizeitpark in Ingolstadt kann nicht stattfinden.

 

Das hat die Veranstaltungs GmbH am Mittwochabend mitgeteilt. Wie berichtet, war geplant, vom 18. September bis 4. Oktober als Ersatz für das Herbstvolksfest, Fahrgeschäfte und Imbissstände auf dem Volksfestplatz aufzubauen, um den Fieranten einen wirtschaftlichen Ausgleich für den Ausfall der Wiesn zu ermöglichen.

Tobias Klein, der Geschäftsführer der Veranstaltungs GmbH hatte die Pläne für einen Freizeitpark auf Zeit vor gut zwei Wochen dem Aufsichtsrat präsentiert und viel Lob für den Entwurf erhalten. Schon damals stand allerdings fest, dass eine Umsetzung der Pläne von der weiteren Entwicklung der Pandemie und dem Plazet der Regierung von Oberbayern abhängt. "Aufgrund der derzeitigen Infektionslage und der Empfehlungen von Staatsregierung und Regierung von Oberbayern ist für die Stadt Ingolstadt im Rahmen des ihr eingeräumten Ermessens die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht zu verantworten", heißt es nun in der aktuellen Pressemitteilungen. Tatsächlich ist die Zahl der Corona-Fälle auch in Ingolstadt zuletzt deutlich angestiegen.

 

Wie die Veranstaltungs GmbH mitteilt, habe man bei der Stadt vor allem eine weitere Verschärfung der Situation durch möglicherweise infizierte Urlaubsrückkehrer im September befürchtet. "Das Hauptaugenmerk der Stadt Ingolstadt liegt auf dem Schutz der Ingolstädterinnen und Ingolstädter und dabei besonders auf gefährdete Risikogruppen. "

Angesichts dieser Umstände sei "eine verantwortungsvolle Durchführung eines Herbstvolksfestes in der Version eines temporären Freizeitparks auf dem Festplatz nicht möglich. " Die Gemeinnützige Ingolstädter Veranstaltungs GmbH habe ein "sehr durchdachtes" Hygienekonzept entworfen. "Doch nach enger Abstimmung hat auch die Regierung von Oberbayern im Sinne des Gesundheitsschutzes und der Verantwortung gegenüber der Bevölkerung von einer Durchführung abgeraten. " Das erarbeitete Hygienekonzept beinhaltet eine umfassende Einzäunung des Geländes, eine konsequente Besuchernachverfolgung durch Namenserfassung, eine auf die Fläche angepasste, deutlich geringere Besucherzahl, kein Bierzelt mit Live-Partymusik dafür aber einen klassischen Biergarten - und kein Ausschank von harten Alkoholika. Die ausgearbeiteten Pläne könnten "im Falle einer Normalisierung im Jahr 2021 zur Anwendung kommen".

"Wir bedauern es sehr, dass unsere Idee für einen temporären Freizeitpark nicht umgesetzt werden kann. Dennoch sehen wir diese Entscheidung als richtig an, da der Schutz der Bevölkerung stets an erster Stelle stehen muss", betont Tobias Klein. "Aber wir werden weiterhin mit dem Schaustellerverband versuchen, kleinteiligere Lösungen für Schaustellerinnen und Schausteller zu ermöglichen. " Schon in der Aufsichtsratssitzung war die Rede davon, alternativ zu einem Freizeitpark auf Zeit, einzelne Fahrgeschäfte an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet aufzubauen. Allerdings sind die Plätze dafür begrenzt und ob ein solches Angebot für die Schausteller wirtschaftlich interessant ist, ist nicht klar.

KOMMENTAR VON THORSTEN STARK

So bedauerlich es für alle Schausteller und Stammgäste des Volksfestes ist: Die Absage der zum Freizeitpark umfirmierten Großveranstaltung war abzusehen. Der Stadt ist das Risiko einer Genehmigung zu hoch – wie zuvor schon beim Halbmarathon oder dem Firmenlauf. 

Bei jeder Entscheidung  schwingt deutlich sichtbar die Angst mit, einen Fehler zu begehen. Auch bei den Veranstaltungen, die genehmigt worden sind, haben sich die Behörden außerordentlich schwer getan. Das kann man kritisieren, aber das ist einfach, wenn man nicht in der Verantwortung steht. 

Letztlich wird die Stadt alleine gelassen, gerade wenn es um Großveranstaltungen geht. Grundsätzlich sind diese im Freistaat bis 31. Oktober verboten, die Kommunen dürfen aber Ausnahmegenehmigungen erteilen.  Andere Länder regeln konkret, was erlaubt ist und was nicht. In Bayern liegt dagegen der Schwarze Peter ausschließlich bei den Kommunen.